Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand: April 2010

1.0   Allgemeines und Geltungsbereich
1.1  Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2  Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3  Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4  Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2.0  Angebot und Vertragsschluss
2.1  Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ergänzungen, Abänderungen, mündliche Nebenabreden oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, und Farbtöne, die in den Katalogen, anderen Drucksachen und Vorlagen des Bestellers enthalten sind, können nur im Rahmen branchenüblicher Annäherungswerte dargestellt werden.
2.2  Technisch erforderliche oder für die Formgebung dringend notwendige Konstruktions- oder Materialänderungen behalten wir uns vor. Irrtümer oder Fehler, die bei der Übermittlung der Bestellung auftreten, verpflichten uns nicht.

3.0   Sonderanfertigungen
3.1  Bei Aufträgen auf Sonderanfertigung bedürfen alle Angaben über Ausführung, Abmessung usw. ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung.
3.2  Eine Vervielfältigung, Nachbildung oder Weitergabe von uns erstellter Zeichnungen, Muster oder Vorlagen ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
3.3  Bei Fertigung nach Muster, Zeichnung oder Angaben des Bestellers haftet dieser für eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, sowie von Gesetzen, von denen wir keine Kenntnis haben und haben müssen.
3.4  Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Besteller sind nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit, wenn die o.g. Frist überschritten wird. Der Besteller ist verpflichtet, den durch die Änderung verbundenen Mehraufwand zu tragen.
3.5  Vom Besteller verlangte Muster berechnen wir zu Selbstkosten; ihre Freigabe hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Versanddatum zu erfolgen. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bis zur schriftlichen Freigabe ruht die Fertigung des bestimmten Artikels. Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr für etwaige Fehler auf ihn über, es sei denn, es handelt sich um Fehler, die von uns erkannt werden konnten oder erst bei der anschließenden Fertigung der Ware entstanden sind.
3.6  Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen gegen Berechnung behalten wir uns vor.
3.7 Werkzeuge bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz, auch wenn Kostenanteile vom Besteller vergütet werden. Wir verpflichten uns zur Aufbewahrung des Werkzeuges für die Dauer von zunächst fünf Jahren. Diese Frist verlängert sich im Falle der Nachbestellung um drei weitere Jahre.
3.8 Wir sind berechtigt, einzelne Exemplare der von uns gefertigten Gegenstände zur Eigenwerbung zu benutzen.


4.0   Preise
4.1  Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
4.2  Tritt eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Frachten ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
4.3  Alle Preise verstehen sich in EUR netto je Stück ab Werk und schließen also keine Mehrwertsteuer ein. Die Kosten für Verpackung und Porto gehen zu Lasten des Bestellers; die Berechnung erfolgt zu Selbstkosten.

5.0   Versand, Fracht, Gefahrenübergang
5.1  Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition oder einen eigenen LKW. Die Wahl von geeignetem Verpackungsmaterial behalten wir uns vor. Verpackungsrügen sind nicht mehr möglich, nachdem die Ware vom Beförderungsunternehmer oder von Hilfspersonen des Abnehmers unbeanstandet angenommen worden ist.
5.2  Auf Wunsch versichern wir die Ware auf Kosten des Bestellers gegen Versandrisiken. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers entsprechend seinen Versandanweisungen diesem zugeschickt, so geht mit Verlassen des Werkes die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

6.0   Lieferzeit
6.1  Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.2  Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.3  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.4  Sofern die Voraussetzungen von Abs.(3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.5  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von §286 Abs.2 Nr.4 BGB oder von §376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
6.6  Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7  Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.8  Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.
6.9  Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
6.10  Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder bei Unmöglichkeit der Versendung die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
6.11 Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dabei ist unerheblich, ob diese Hindernisse in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, zum Beispiel höhere Gewalt, Betriebsstörungen, in der Auslieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen. Eintretende Hindernisse werden wir dem Besteller unverzüglich mitteilen.

7.0   Mängelhaftung
7.1  Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7.3  Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.4  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.5  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.6  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.7  Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

8.0   Zahlung
8.1  Zahlungen sind, soweit nicht anders angegeben, in EUR innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug etwaiger Nebenkosten zu leisten. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs.
8.2  Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus. Bei Bekannt werden von Gründen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers vermuten lassen und demgemäß die Durchsetzung unserer Ansprüche gefährdet wird, sind wir berechtigt, sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
8.3  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.0   Eigentumsvorbehalt
9.1  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
9.2  Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
9.3  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
9.4  Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.5  Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.6  Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
9.7  Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
9.8  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10.0   Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1  Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Firmen- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.3  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.